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BSG, 10.05.1989 - 9 BVs 11/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 12.05.2016 - B 9 SB 101/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
Zur Rüge des Verfahrensmangels, dass der beauftragte Sachverständige das Gutachten nicht in persönlicher Verantwortung selbst erstattet habe, muss dargetan werden, aus welchen Gründen der Sachverständige trotz eigener Untersuchung und Urteilsfindung abweichend von der üblichen und der Rechtsprechung gebilligten Arbeitsweise ärztliche Mitarbeiter nicht unterstützend mit in die Erledigung des Gutachtenauftrags einbinden und dadurch die Grundlage für die eigene Urteilsbildung schaffen lassen durfte (vgl BSG Beschluss vom 10.5.1989 - 9 BVs 11/89) . - BSG, 23.07.2013 - B 1 KR 84/12 B Um sich aber im Beschwerdeverfahren auf einen angeblich in der mündlichen Verhandlung gestellten, jedoch nicht protokollierten Beweisantrag berufen zu können, muss der Beschwerdeführer zumindest vortragen, er habe hinsichtlich des nicht protokollierten Antrags die Berichtigung der Sitzungsniederschrift (§ 164 ZPO iVm § 122 SGG) beantragt (vgl zB BSG Beschluss vom 10.5.1989 - 9 BVs 11/89 - Juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 11.10.1994 - 2 BU 159/94 - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 6.5.1999 - B 8 KN 7/98 U B - Juris RdNr 4;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, IX RdNr 129).
- BSG, 25.07.2013 - B 1 KR 95/12 B Um sich aber im Beschwerdeverfahren auf einen angeblich in der mündlichen Verhandlung gestellten, jedoch nicht protokollierten Beweisantrag berufen zu können, muss der Beschwerdeführer zumindest vortragen, er habe hinsichtlich des nicht protokollierten Antrags die Berichtigung der Sitzungsniederschrift (§ 164 ZPO iVm § 122 SGG) beantragt (BSG Beschluss vom 10.5.1989 - 9 BVs 11/89 - Juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 11.10.1994 - 2 BU 159/94 - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 6.5.1999 - B 8 KN 7/98 U B - Juris RdNr 4;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, IX RdNr 129).